1. Minimaler Ladestrom für Elektrofahrzeuge
6 A ist der standardmäßige Mindeststrom für Ladegeräte für Elektrofahrzeuge, einige Fahrzeuge lassen sich jedoch bei diesem Sollwert von 6 A nicht laden. Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass es beim Laden immer zu einem gewissen Stromabfall kommt. Bei manchen Autos liegt der Ladedruck immer um 0–25 % unter dem EV-Limit. An der 6-Ampere-Grenze können es 4,5 Ampere sein und der Grund dafür sein, dass das Auto den Ladevorgang nicht starten kann. Unserer Beobachtung nach sind 9 A der bevorzugte Mindestsollwert für Ladegeräte für Elektrofahrzeuge.
2. Stromüberschreitung beim Starten von Offline-Ladegeräten für Elektrofahrzeuge
Es gibt eine neue Einstellung unter Strategie –> Erweiterte Einstellungen „Beim Starten neuer Geräte kurze Strom-/Leistungsaufnahme über dem Grenzwert zulassen“.
A) AUS
Die Strategie reserviert den benötigten Strom, um wenn möglich ein weiteres EV-Ladegerät zu starten. Es wird eine Reservierung zwischen den Ladegeräten durchgeführt, bis eines davon mit dem Laden beginnt. Die Reservierung ist nur dann aktiv, wenn wir über genügend Flexibilität bei der Feinabstimmung des Sollwerts verfügen, um die Ladegeräte für Elektrofahrzeuge laufen zu lassen, ohne sie auszuschalten.
Beispiel 1:
Grenze: 29 A.
Minimaler Sollwert für EV: 9 A.
EV 1: Laden 10 A.
EV 2: Laden 10 A.
EV 3: offline mit 9 A Sollwert.
EV 4: offline mit 0 A Sollwert.
In 10–15 Sekunden erhält EV 4 einen Sollwert von 9 A und EV 3 wird auf 0 A eingestellt. Die Reservierung wird zwischen Offline-Ladegeräten ausgetauscht.
Beispiel 2:
Grenzwert: 24 A
Minimaler Sollwert für EV: 9 A.
EV 1: Laden 12 A.
EV 2: Laden 12 A.
EV 3: offline mit 0 A Sollwert.
EV 4: offline mit 0 A Sollwert.
Es ist kein Strom verfügbar, um EV 3 oder EV 4 zu aktivieren (9+9+9=27 > 24 A-Grenze). Die Strategie wird das Limit für EV 1 und EV 2 erhöhen.
B) EIN
Die Strategie sieht niemals vor, Strom für den Start weiterer Ladegeräte für Elektrofahrzeuge zu reservieren. Es wird ein neues Ladegerät über der Stromgrenze gestartet, wenn genügend Flexibilität bei der Feinabstimmung des Sollwerts besteht, um EV-Ladegeräte zu betreiben, ohne sie auszuschalten. Wenn mit einer Überschreitung des Stromgrenzwerts zu rechnen ist, versucht die Strategie durch Ändern des Sollwerts, jeweils ein EV-Ladegerät zu starten.
Beispiel 1:
Grenze: 28 A.
Minimaler Sollwert für EV: 9 A.
EV 1: Laden 14 A.
EV 2: Laden 14 A.
EV 3: offline mit 9 A Sollwert.
EV 4: offline mit 0 A Sollwert.
Die Strategie besteht darin, EV 3 zu starten, da ihm 10 A Strom von EV 1 und EV 2 zur Verfügung stehen, ohne diese auszuschalten. In 10–15 Sekunden erhält EV 4 einen Sollwert von 9 A und EV 3 wird auf 0 A eingestellt. Der Sollwert wird zwischen Offline-Ladegeräten gewechselt.
Beispiel 2:
Grenze: 26 A.
Minimaler Sollwert für EV: 9 A.
EV 1: Laden 13 A.
EV 2: Laden 13 A.
EV 3: offline mit 0 A Sollwert.
EV 4: offline mit 0 A Sollwert.
Nicht genügend verfügbarer Strom von EV 1 und EV 2, um ein neues Ladegerät zu starten (4+4=8 < 9 A).
3. Leistungsausgleich zwischen EV-Ladegeräten
Die Strategie soll dazu dienen, die Leistung aller laufenden EV-Ladegeräte basierend auf der Leistungsaufnahme auszugleichen. Das Problem besteht darin, dass der Strategie keine Informationen darüber vorliegen, wie viel Leistung das Auto ohne Einschränkungen anfordern wird. Daher ist eine gleichmäßige Verteilung der Leistungs-/Stromgrenzen zwischen den Ladegeräten alles andere als optimal. Eine gleichmäßige Leistungsverteilung ist vorzuziehen.
Beispiel für Ausgleichsgrenze:
Anzahl der EV-Ladegeräte: 2.
Grenze: 40 A.
EV 1: Begrenzung 20 A, Ladung 20 A.
EV 2: Grenze 20 A, Laden 6 A (Auto begrenzt das Laden).
Anzahl der EV-Ladegeräte: 5.
Grenze: 100 A.
EV 1: Begrenzung 20 A, Ladung 20 A.
EV 2: Begrenzung 20 A, Ladung 20 A.
EV 3: Begrenzung 20 A, Ladung 20 A.
EV 4: Begrenzung 20 A, Ladung 20 A.
EV 5: Grenze 20 A, Laden 9 A (Auto begrenzt das Laden).
Beispiel für Ausgleichsleistung:
Anzahl der EV-Ladegeräte: 2.
Grenze: 40 A.
EV 1: Begrenzung 30 A, Ladung 30 A.
EV 2: Grenze 10 A, Laden 9 A (Auto begrenzt das Laden).
Anzahl der EV-Ladegeräte: 5.
Grenze: 100 A.
EV 1: Grenze 22,5 A, Ladung 22,5 A.
EV 2: Grenze 22,5 A, Ladung 22,5 A.
EV 3: Grenze 22,5 A, Ladung 22,5 A.
EV 4: Grenze 22,5 A, Ladung 22,5 A.
EV 5: Grenze 10 A, Laden 9 A (Auto begrenzt das Laden).
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